Mares|Shores
Rechtsprechung, Steuerdoktrin
& Transaktionspraxis.
Unter «Mares Shores» analysiert Rechtsanwalt Fabian Arhelger (Madrid) höchstrichterliche Rechtsprechung, Verwaltungsdoktrin und regulatorische Entwicklungen für deutschsprachige Investoren, Family Offices und Private Clients mit Exposure in Spanien.
«Belastungsdeckel» nach Art. 31.Uno des spanischen Vermögensteuergesetzes LIP senkt Vermögen- und Reichensteuer für DACH-Investoren um bis zu 80 Prozent (STS 1372/2025, STS 1402/2025, HAC/652/2026)
Nach Grundsatzentscheidungen des spanischen Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo), der angepassten Doktrin des TEAC und der anschließenden Öffnung der AEAT-Steuerformulare Modelo 714 und Modelo 718 steht die kombinierte 60-Prozent-Belastungsobergrenze aus Einkommen- und Vermögensteuer (Art. 31.Uno LIP) ab sofort auch im Ausland ansässigen Immobilieneigentümern in der beschränkten Steuerpflicht (obligación real) offen. Für Mandanten aus dem DACH-Raum mit ausgeprägten Holding- oder Thesaurierungsstrukturen eröffnet dies eine Reduktion der laufenden spanischen Vermögensteuer (IP) und Reichensteuer (ITSGF) um bis zu 80 Prozent sowie erhebliche Rückforderungspotenziale (nebst Verzugszinsen) für noch nicht verjährte Vorjahre.